IMPULS ist ein vom Land NRW anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungsangebot gemäß § 45b SGB XI.
Abgerechnet werden kann über die Pflegekasse oder als private Leistung.
Abrechnung über die Pflegekasse:
- über die Entlastungsleistungen
- über die Verhinderungspflege