IMPULS ist ein vom Land NRW anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungsangebot gemäß § 45b SGB XI.

Abgerechnet werden kann über die Pflegekasse oder als private Leistung.

Abrechnung über die Pflegekasse:

- über die Entlastungsleistungen

- über die Verhinderungspflege